Bitte lesen Sie sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durch.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme am
e-traffiX-Partnerprogramm
Dem e-traffiX-Partnerprogramm gehören die unter § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
aufgeführten zu bewerbenden Websites an.
Die Partnervereinbarung kommt mit dem jeweils im Impressum der zu bewerbenden Website genannten Unternehmen, mithin
mit der
Travelplus Group GmbH
Münsterstr. 111, 48155 Münster
(im folgenden Vertragsgeber genannt)
zustande.
Partnervereinbarung: Bitte lesen Sie sich die folgende Partnervereinbarung sorgfältig durch. Sie
bildet die rechtliche Grundlage des e-traffiX-Partnerprogramms zwischen
dem jeweiligen Vertragsgeber
und
dem Partner
(im folgenden Vertragspartner genannt)
§1 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Schaltung von elektronischen Anzeigen bei dem Vertragspartner für den
Vertragsgeber im Rahmen des e-traffiX-Partnerprogramms mit dem Ziel, eine zum gegenseitigen Nutzen
geschlossene Werbe- und Vertriebskooperation zu gründen. Anstelle einer festen Vergütung erhält der
Vertragspartner eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung, die von Transaktionen oder vom tatsächlich
getätigten Umsatz mit Reisen aufgrund eines ursächlich und direkt vom Vertragspartner geschalteten Verweises
(im folgenden "Link" genannt, unabhängig von der jeweiligen e-traffiX-Partnerprogramm-Website) zu einer oder
mehreren e-traffiX-Partnerprogramm-Websites (im folgenden e-traffiX-Sites genannt) abhängt.
Vertragsgegenständliche Produkte sind alle Reisen und Programme, die auf einer der e-traffiX-Sites gebucht
werden können.
§2 Zu bewerbende Websites innerhalb des e-traffiX-Partnerprogramms
Mit Stand von Mai 2010 gehören folgende Websites bzw. Sites dem e-traffiX-Partnerprogramm an:
http://www.carpe.de
http://www.carpe.at
http://www.travelworks.de
http://www.travelworks.at
http://www.praktikum-usa.org
http://www.schueleraustausch-international.de
http://www.schueleraustausch-international.at
Vertragsgegenstand ist/sind diejenige/n Website/s bzw. Site/s, für welche der Vertragspartner jeweils die
elektronische Anzeige schaltet.
§3 Links
3.1. Der Vertragspartner wird auf seiner Website einen Link zu einer oder mehreren e-traffiX-Sites platzieren.
In diesen Links wird er die zwischen den Parteien vereinbarte Partnerkennung (Partner-ID) angeben. Mit Hilfe
der über das Partnerprogramm zugeteilten Link-Codes werden die Kunden registriert, die wissentlich und
willentlich über die Website des Vertragspartners vermittelt werden. Versteckte und vom Kunden nicht
beabsichtigte Weiterleitungen auf eine oder mehrere e-traffiX-Sites sind nicht gestattet. Die korrekte
technische Einbindung erfolgt in Absprache mit dem Vertragsgeber, liegt aber letztendlich in der
Verantwortung des Vertragspartners. Wenn die Links nicht funktionieren, können keine Besucher auf den etraffiX-
Sites registriert werden. Es kann in dem Fall auch keine Werbekostenerstattung bezahlt werden. Der
jeweilige Vertragsgeber stellt dem Vertragspartner eine Auswahl an Werbemitteln (Logos, Banner, Grafiken,
Texte etc.) sowie
3.2. Änderungen an den Links dürfen nur mit Zustimmung des Vertragsgebers erfolgen. Der jeweilige
Vertragsgeber behält sich das Recht vor, die Links jederzeit zu modifizieren.
3.3. Die Erstellung von ergänzenden Werbematerialien, die sich auf den Vertragsgeber beziehen, hat im
Einvernehmen mit dem Vertragsgeber zu erfolgen. Sie dürfen erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
eingesetzt werden.
§4 Zustandekommen des Vertrages
Der jeweilige Vertragsgeber stellt ein Anmeldeformular zur Verfügung. Nach Übersendung des ausgefüllten
Formulars wird der Antrag geprüft und im Falle der Annahme durch den Vertragsgeber wird diese dem
Vertragspartner gegenüber bestätigt.
§5 Transaktionsbearbeitung
Der jeweilige Vertragsgeber behält sich das Recht vor, Transaktionen (Lead oder Sale/Buchung) abzulehnen,
die nicht den jeweils von ihm gestellten Anforderungen entsprechen. Der jeweilige Vertragsgeber ist
verantwortlich für die gesamte Bearbeitung der Transaktion und Durchführung der Reisen. Der jeweilige
Vertragsgeber erfasst die Transaktion, die unter Verwendung besonderer Links zwischen der Website des
Vertragspartners und der e-traffiX-Sites zustande kommen. Die Form, der Inhalt und die Häufigkeit der Berichte
können vom Vertragsgeber jederzeit geändert werden. Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstattung und
Honoraraufstellung zu ermöglichen, stellt der Vertragspartner sicher, dass die Links zwischen seiner Website
und den e-traffiX-Sites korrekt formatiert sind.
§6 Definition ‚qualifizierte Transaktion‘
6.1. Abhängig von der e-traffiX-Site, für welche der Vertragspartner die elektronische Anzeige schaltet, ist eine
Transaktion als Lead oder Sale/Buchung definiert.
6.2. Leads werden über die e-traffiX-Sites www.schueleraustausch-international.de bzw.
www.schueleraustausch-international.at vermittelt. Als qualifizierter Lead gilt eine in der Anlage
„Provisionsübersicht“ oder der Website www.e-traffix.de speziell definierte Transaktion, deren Abwicklung
vom Vertragsgeber bestätigt wurde. Die alleinige Übermittlung aller für eine Transaktion notwendiger
Informationen löst keinen Anspruch auf Werbekostenerstattung aus.
6.3. Sales/Buchungen werden über alle e-traffiX-Sites, die Vetragsgegenstand sind und nicht in § 6.2. genannt
werden, vermittelt. Als qualifiziert gelten Sales/Buchungen, die vom Vertragsgeber angeboten werden, für
welche eine Verfügbarkeit bestätigt wurde, für die der jeweilige Vertragsgeber den vollen Rechnungsbetrag
empfangen hat, und die nicht storniert wurden.
6.4. Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten bei weiterer Werbetätigkeit des Vertragspartners ist
ausgeschlossen. Ebenso kann eine Werbekostenerstattung nicht erfolgen für die Buchung von Flügen und
Versicherungen auf den e-traffiX-Sites, es sei denn, sie sind Leistungsbestandteil der gebuchten Reise.
§7 Werbekostenerstattung
7.1. Damit die Transaktion einen Anspruch auf eine Werbekostenerstattung auslöst, muss der Kunde wissentlich
und willentlich einem besonderen Link von der Website des Vertragspartners auf eine oder mehrere e-traffiXSites
(in dem von dem Vertragsgeber angegebenen Format, um auf diese Weise eine eindeutige Identifikation
des Vertragspartners zu gewährleisten) folgen. Es bleibt den Parteien unbenommen, hiervon Abweichendes zu
vereinbaren.
7.2. Des Weiteren wird nur auf Transaktionen Werbekostenerstattung gezahlt, die nach § 5 und § 6 einer
qualifizierten Transaktion entsprechen.
7.3. Die Online-Angebote des Vertragsgebers sind ausschließlich für den Direktvertrieb zum Endkunden
bestimmt. Dementsprechend verpflichtet sich der Vertragspartner, von dem Vertragsgeber gezahlte Honorare
nicht - auch nicht teilweise - an Endkunden weiterzugeben und Bestellungen auch nicht in sonstiger Weise,
weder direkt noch indirekt - auch nicht in Form von Sachleistungen - zu vergüten.
§8 Berechnung der Werbekostenerstattung für Leads
Für die nach dieser Vereinbarung qualifizierten Leads, die gemäß den Bestimmungen nach vorstehend § 5, §
6.2. und § 6.4. generiert worden sind, zahlt der jeweilige Vertragsgeber dem Vertragspartner eine pauschale
Werbekostenerstattung pro Transaktion, deren Höhe der Anlage „Provisionsübersicht“ oder der Website
www.e-traffix.de entnommen werden kann. Ferner kann eine als Lead abgerechnete Transaktion keine weitere
Werbekostenerstattung auslösen.
§§ 9 Berechnung der Werbekostenerstattung für Sales/Buchungen
9.1. Für die nach dieser Vereinbarung qualifizierten Umsätze aus Sales/Buchungen, die gemäß den
Bestimmungen nach vorstehend § 5, § 6.3. und § 6.4. generiert worden sind, zahlt der jeweilige Vertragsgeber
dem Vertragspartner eine Werbekostenerstattung, die sich aus dem Jahresgesamtumsatz aller durch den Vertragspartner
beworbenen e-traffiX-Sites zusammensetzt. Die Übersicht der Provisionsstaffel finden Sie in der Anlage „Provisionsübersicht“
und auf www.e-traffix.de.
9.2. Die Festsetzung des Provisionssatzes für ein Jahr erfolgt auf Basis des Jahresgesamtumsatzes des
entsprechenden Vorjahres und wird jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres angepasst.
9.3. Der Jahresgesamtumsatz ist die Summe der Reisepreise aus Sales/Buchungen aller im Zeitraum zwischen
dem 1.10. sowie 30.09. abreisenden Kunden, die vom Vertragspartner nach § 5, § 6.3. und § 6.4. qualifiziert
geworben wurden. Reiseumsätze, die durch in § 6.2. definierte Transaktionen generiert wurden, sind vom
Jahresgesamtumsatz ausgeschlossen.
9.4. Sollte der qualifizierte Gesamtumsatz des Vertragspartners am Ende eines Jahres die Umsatzuntergrenze
des zugehörigen vereinbarten Provisionssatzes unterschreiten, so erfolgt keine Rückzahlung bereits
ausgezahlter Monatsprovisionen seitens des Vertragspartners. Liegt der Jahresgesamtumsatz über der
Umsatzobergrenze des zugehörigen vereinbarten Provisionssatzes, so wird der Provisionssatz für das Folgejahr
entsprechend der Staffelung der Werbekostenerstattung heraufgesetzt, und der jeweilige Vertragsgeber leistet
rückwirkend eine Nachzahlung, die sich aus der Differenz der Werbekostenberechnung des gesamten Jahres auf
Basis des heraufgesetzten Provisionssatzes und der bereits ausgezahlten Monatsprovisionen des gesamten
Jahres zusammensetzt.
§10 Zahlung der Werbekostenerstattung
10.1. Die Abrechnung der Werbekostenerstattung erfolgt gesammelt bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats
für alle nach § 5, § 6.3. und § 6.4. geworbenen Kunden, die im Vormonat ihre Reise angetreten haben, sowie
alle nach § 5, § 6.2. und § 6.4. abgewickelten Transaktionen.
10.2. Der Vertragspartner erhält mit seiner ID und dem Passwort Zugriff auf seine persönlichen Online-
Statistiken, so dass er sich über den jeweils aktuellen Stand seiner Partnerprogramm-Entwicklung informieren
kann.
10.3. Die Auszahlung erfolgt mittels Überweisung. Sofern der Vertragspartner umsatzsteuerpflichtig ist, leistet
der jeweilige Vertragsgeber den Werbekostenzuschuss zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen
gesetzlichen Höhe. Falls verlangt, hat der Vertragspartner einen Nachweis über seine Umsatzsteuerpflicht zu
erbringen.
§11 Pflichten des Vertragsgebers
11.1. Der jeweilige Vertragsgeber stellt dem Vertragspartner alle zur ordnungsgemäßen Einrichtung von Links
erforderlichen Informationen zur Verfügung. Maßgebend hierfür ist die von dem Vertragsgeber entwickelte
Anleitung.
11.2. Der jeweilige Vertragsgeber verwaltet die über die Partner-Links durchgeführten Transaktionen, erfasst
das Volumen und die Summe der über die Partner-Links zustande gekommenen Leads und Sales/Buchungen und
stellt dem Vertragspartner eine Verkaufsstatistik zur Verfügung.
§12 Reisebedingungen
Kunden, die Reisen über den Link gemäß § 3 erwerben, sind Kunden des Vertragsgebers. Zwischen Kunden und
Vertragsgebern entsteht eine eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen
Rechtsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und dem Kunden, der die Website des Vertragspartners
besucht. Demzufolge finden ausschließlich die Reisebedingungen des Vertragsgebers Anwendung.
§13 Haftung des Vertragspartners
13.1. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website
sowie für sämtliches Material, das auf der Website erscheint. Er gewährleistet insbesondere
- die Richtigkeit und Angemessenheit der auf seiner Website dargestellten Inhalte; der Vertragspartner trägt
insbesondere dafür Sorge, dass die publizierten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere
nicht von diffamierendem, verleumderischem, inhaltlich falschem, beleidigendem, anstößigem,
bedrohendem, belästigendem, gotteslästerlichem, sexuell ausgerichtetem, obszönem, rassistischem Inhalt
sind;
- dass die Inhalte seiner Website nicht gegen Urheber- oder Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter
verstoßen;
- dass er Dritten nicht unverlangt E-Mails zusendet oder diese unverlangt telefonisch oder per Telefax oder auf
sonstige Art und Weise kontaktiert (Spam);
- ddass aufgrund des auf seiner Website dargestellten Materials keinerlei Verwechslung oder
Verwechslungsgefahr mit einer oder mehreren e-traffiX-Sites entsteht.
13.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Vertragsgeber schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden
oder Forderungen zu halten, die durch die Teilnahme des Vertragspartners an diesem Partnerprogramm
entstehen könnten, soweit den Vertragspartner ein Verschulden trifft. Der Vertragspartner verpflichtet
sich insbesondere, den Vertragsgeber von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und
Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verletzung von Persönlichkeitsrechten,
wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für Kunden des Vertragsgebers oder andere Vertragspartner, wegen
der Verletzung von Immaterialgüterrechten oder sonstigen Rechten ergeben, freizustellen, soweit den
Vertragspartner ein Verschulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auf die Kosten, die zur
Abwehr solcher Inanspruchnahme erforderlich sind.
13.3. Der Vertragspartner sichert zu, dass er ausschließlich die von dem Vertragsgeber zur Verfügung gestellten
Werbemittel (§ 3) benutzt und keine unlautere, insbesondere keine gegen geltendes Recht verstoßende
Werbung betreibt, so z.B. Werbung mit falschen Versprechungen o.ä. § 3.3 bleibt hiervon unberührt.
Zudem hat der Vertragspartner dem Vertragsgeber sämtliche Websites schriftlich anzuzeigen, auf denen eine
Bewerbung des e-traffiX-Partnerprogrammes vorgenommen wird.
13.4. Der Vertragspartner sichert zu, Suchmaschinen-Marketing bzw. -Optimierung ausschließlich mit den ihm
rechtmäßig zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu betreiben, sich insbesondere keiner unlauteren oder
rechtswidrigen Maßnahmen zu bedienen. Der Vertragspartner sichert insbesondere zu, keine fremden
Markennamen zu verwenden oder gegen fremde Urheberrechte zu verstoßen oder irreführende Werbung durch
Doorway- Pages oder Cloaking-Seiten zu betreiben.
13.5. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen des Vertragsgebers zu erstellen,
anzunehmen oder den Vertragsgeber zu vertreten. Außerdem ist es untersagt, Angaben gegenüber Dritten zu
machen, die den Eindruck einer Vertretungsbefugnis erwecken. Bei Verletzungen dieser Pflichten ist der
Vertragspartner zum vollen Schadensersatz gegenüber dem Vertragsgeber verpflichtet.
§14 Beziehungen zwischen den Parteien
Alle Parteien betreiben ihre Websites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich
und im Design allein verantwortlich. Die Partnerprogramm-Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft
oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine
der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere
Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.
§15 Haftung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung des Vertragsgebers (z.B. für entgangenen
Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Website des
Vertragspartners), im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung - gleich aus welchen Rechtsgründen -
ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Vertragsgebers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende
Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sofern der jeweilige Vertragsgeber fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf
den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Ferner sichert der jeweilige Vertragsgeber nicht zu,
dass der Betrieb seiner Websites ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger
Unterbrechungen oder Fehler übernimmt der jeweilige Vertragsgeber keine Haftung.
§16 Urheberrecht; Rechteeinräumung
16.1. Mit dem Zustandekommen des Vertrages erwirbt der Vertragspartner ein nicht übertragbares, jederzeit
kündbares Recht, die auf der Vertragsgeber-Website zur Verfügung gestellten Materialien zum Zwecke der
Werbung durch die Herstellung von Links zur Vertragsgeber-Website zu verwenden. Dieses Recht umfasst nicht
die Berechtigung, das überlassene Material zu verändern oder anderweitig zu bearbeiten, es sei denn, der
jeweilige Vertragsgeber erteilt hierzu vorab eine schriftliche Genehmigung.
16.2. Das Urheberrecht für die Gestaltung der im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten
Werbemittel, sowie auch für alle anderen auf den Vertragsgeber-Websites zugänglich gemachten
Informationen, liegt bei dem Vertragsgeber.
Alle anderen Inhalte, wie z.B.: Bilder oder Beschreibungen, dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung durch
den Vertragsgeber von den e-traffiX-Sites kopiert werden.
16.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Namen des Vertragsgebers zu eigenen Werbezwecken zu
benutzen.
§17 Vertragsstrafe
Der Vertragspartner verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die ihm
obliegenden Verpflichtungen nach §§ 13.1, 13.3 und 13.4 aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,-. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
hiervon unberührt.
§18 Vertragsdauer/Kündigung
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit ohne eine Frist von beiden
Seiten ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§19 Kündigungsfolgen
19.1. Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten
Nutzungsrechte des Vertragspartners an den von dem Vertragsgeber zur Verfügung gestellten
Werbematerialien.
19.2. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Werbekostenerstattung für Transaktionen besteht nur für die Dauer
der Vereinbarung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehende Werbekostenerstattungen bleiben
geschuldet, sofern die entsprechenden Transaktionen nach § 5 und § 6 qualifizierte Transaktionen sind. Der
jeweilige Vertragsgeber ist berechtigt, die abschließende Zahlung an den Vertragspartner für einen
angemessenen Zeitraum zurückzubehalten, jedoch mindestens bis 30 Tage nach Ende des jeweiligen Monats,
um sicherzustellen, dass der richtige Betrag gezahlt wird. Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der
Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen. Diejenigen Bestimmungen dieses Vertrages, die ihrer Natur
nach auch nach Beendigung dieses Vertrages Geltung beanspruchen, gelten weiter fort.
§20 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt
die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag Münster/Westfalen, soweit beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind oder der Vertragspartner
seinen Sitz bzw. seinen Wohnsitz im Ausland hat oder ins Ausland verlegt.
Stand: Mai 2010
© Travelplus Group GmbH
Anlage
Anlage „Provisionsübersicht“ zu den AGB des e-traffiX Partnerprogramms
Werbekostenerstatttung nach § 8 (Leads)
Die Werbekostenerstattung wird nach § 7 und § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt. Als
Transaktion wird ein abgeschlossenes Interview im Rahmen des Bewerbungsprozess zum Programm definiert.
Pauschale Werbekostenerstattung pro Transaktion: 100 €
Werbekostenerstattung nach § 9 (Sales/Buchungen)
Die Werbekostenerstattung wird nach § 7 und § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt und richtet
sich nach folgenden Provisionssätzen:
- 4,00% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser unter 10.000 € beträgt
- 4,50% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 10.000 € beträgt
- 5,00% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 25.000 € beträgt
- 5,50% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 40.000 € beträgt
- 6,00% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 60.000 € beträgt
- 6,50% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 80.000 € beträgt
- 7,00% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 100.000 € beträgt
- 7,25% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 150.000 € beträgt
- 7,50% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 200.000 € beträgt
- 7,75% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 250.000 € beträgt
- 8,00% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 300.000 € beträgt
- 8,25% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 350.000 € beträgt
- 8,50% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 400.000 € beträgt
- 8,75% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 450.000 € beträgt
- 9,00% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 500.000 € beträgt
Provisionen werden auf Basis eines maximalen Reiseumsatz von 10.000 € berechnet. Bei Reiseumsätzen über
10.000 € werden Provisionen nur auf die ersten 10.000 € ausbezahlt. Für die Bestimmung des
Jahresgesamtumsatzes zählt der tatsächliche Reiseumsatz (entspricht Reisepreis).
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