Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme am
e-traffiX-Partnerprogramm

 

Dem e-traffiX-Partnerprogramm gehören die unter § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten zu bewerbenden Websites an.

Die Partnervereinbarung kommt mit dem jeweils im Impressum der zu bewerbenden Website genannten Unternehmen, mithin mit der

Travelplus Group GmbH
Münsterstr. 111, 48155 Münster
(im folgenden Vertragsgeber genannt)

zustande.

Partnervereinbarung: Bitte lesen Sie sich die folgende Partnervereinbarung sorgfältig durch. Sie bildet die rechtliche Grundlage des e-traffiX-Partnerprogramms zwischen

dem Vertragsgeber

und

dem Partner
(im folgenden Vertragspartner genannt)

§1 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Schaltung von elektronischen Anzeigen bei dem Vertragspartner für den jeweiligen Vertragsgeber im Rahmen des e-traffiX-Partnerprogramms mit dem Ziel, eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbe- und Vertriebskooperation zu gründen. Anstelle einer festen Vergütung erhält der Vertragspartner eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung, die vom tatsächlich getätigten Umsatz mit Reisen aufgrund eines ursächlich und direkt vom Vertragspartner geschalteten Verweises (im folgenden "Link" genannt, unabhängig von der jeweiligen e-traffiX-Partnerprogramm-Website) zu einer oder mehreren e-traffiX-Partnerprogramm-Websites (im folgenden e-traffiX-Sites genannt) abhängt. Vertragsgegenständliche Produkte sind alle Reisen und Programme, die auf einer der e-traffiX-Sites gebucht werden können.

§2 Zu bewerbende Websites innerhalb des e-traffiX-Partnerprogramms

Mit Stand von Oktober 2006 gehören folgende Websites bzw. Sites dem e-traffiX-Partnerprogramm an:

http://www.carpe.de
http://www.carpe.at
http://www.gapyear24.com
http://www.travelworks.de
http://www.auslandspraktikum-weltweit.de
http://www.schueleraustausch-international.de

Vertragsgegenstand ist/sind diejenige/n Website/s bzw. Site/s, für welche der Vertragspartner jeweils die elektronische Anzeige schaltet.

§3 Links

3.1.Der Vertragspartner wird auf seiner Website einen Link zu einer oder mehreren e-traffiX-Sites platzieren. In diesen Links wird er die zwischen den Parteien vereinbarte Partnerkennung (Partner-ID) angeben. Mit Hilfe der über das Partnerprogramm zugeteilten Link-Codes werden die Kunden registriert, die über die Website des Vertragspartners vermittelt werden. Die korrekte technische Einbindung erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Vertragsgeber, liegt aber letztendlich in der Verantwortung des Vertragspartners. Wenn die Links nicht funktionieren, können keine Besucher auf den e-traffiX-Sites registriert werden. Es kann in dem Fall auch keine Werbekostenerstattung bezahlt werden. Der jeweilige Vertragsgeber stellt dem Vertragspartner eine Auswahl an Werbemitteln (Logos, Banner, Grafiken, Texte etc.) sowie eine Anleitung zur Einbindung des Programms in die Website des Vertragspartners zur Verfügung.

3.2. Änderungen an den Links dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Vertragsgebers erfolgen. Der jeweilige Vertragsgeber behält sich das Recht vor, die Links jederzeit zu modifizieren.

3.3. Die Erstellung von ergänzenden Werbematerialien, die sich auf den Vertragsgeber beziehen, hat im Einvernehmen mit dem jeweiligen Vertragsgeber zu erfolgen. Sie dürfen erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung eingesetzt werden.

§4 Zustandekommen des Vertrages

Der jeweilige Vertragsgeber stellt ein Anmeldeformular zur Verfügung. Nach Übersendung des ausgefüllten Formulars wird der Antrag geprüft und im Falle der Annahme durch den jeweiligen Vertragsgeber wird diese dem Vertragspartner gegenüber bestätigt.

§5 Buchungsbearbeitung

Der jeweilige Vertragsgeber behält sich das Recht vor, Buchungen abzulehnen, die nicht den jeweils von ihm gestellten Anforderungen entsprechen. Der jeweilige Vertragsgeber ist verantwortlich für die gesamte Bearbeitung der Buchungen und Durchführung der Reisen. Der jeweilige Vertragsgeber erfasst die Reisebuchungen, die unter Verwendung besonderer Links zwischen der Website des Vertragspartners und der e-traffiX-Sites zustande kommen. Die Form, der Inhalt und die Häufigkeit der Berichte können vom jeweiligen Vertragsgeber jederzeit geändert werden. Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstattung und Honoraraufstellung zu ermöglichen, stellt der Vertragspartner sicher, dass die Links zwischen seiner Website und den e-traffiX-Sites korrekt formatiert sind.

§6 Definition ‚qualifizierte Buchung‘

6.1. Als qualifiziert gelten Buchungen, die vom jeweiligen Vertragsgeber angeboten werden, für welche eine Verfügbarkeit bestätigt wurde, für die der jeweilige Vertragsgeber den vollen Rechnungsbetrag empfangen hat, und die nicht storniert wurden.

6.2. Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten bei weiterer Werbetätigkeit des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Ebenso kann eine Werbekostenerstattung nicht erfolgen für die Buchung von Flügen auf den e-traffiX-Sites, es sei denn, sie sind Leistungsbestandteil der gebuchten Reise.

§7 Werbekostenerstattung

7.1. Damit die Buchung einer Reise einen Anspruch auf eine Werbekostenerstattung auslöst, muss der Kunde einem besonderen Link von der Website des Vertragspartners auf eine oder mehrere e-traffiX-Sites (in dem von dem jeweiligen Vertragsgeber angegebenen Format, um auf diese Weise eine eindeutige Identifikation des Vertragspartners zu gewährleisten) folgen. Es bleibt den Parteien unbenommen, hiervon Abweichendes zu vereinbaren.

7.2. Des Weiteren werden nur auf Buchungen Provisionen gezahlt, die nach § 5 und § 6 einer qualifizierten Buchung entsprechen.

7.3. Die Online-Angebote des jeweiligen Vertragsgebers sind ausschließlich für den Direktvertrieb zum Endkunden bestimmt. Dementsprechend verpflichtet sich der Vertragspartner, von dem jeweiligen Vertragsgeber gezahlte Honorare nicht - auch nicht teilweise - an Endkunden weiterzugeben und Bestellungen auch nicht in sonstiger Weise, weder direkt noch indirekt - auch nicht in Form von Sachleistungen - zu vergüten.

§8 Berechnung der Werbekostenerstattung

8.1. Für die nach dieser Vereinbarung qualifizierten Umsätze, die gemäß den Bestimmungen nach vorstehend § 5 und § 6 generiert worden sind, zahlt der jeweilige Vertragsgeber dem Vertragspartner eine Werbekostenerstattung, die sich aus dem Jahresgesamtumsatz aller durch den Vertragspartner beworbenen e-traffiX-Sites zusammensetzt:

4,0% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser unter 10.000 € beträgt
4,5% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 10.000 € beträgt
5,0% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 25.000 € beträgt
5,5% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 40.000 € beträgt
6,0% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 60.000 € beträgt
6,5% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 80.000 € beträgt
7,0% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 100.000 € beträgt
7,25% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 150.000 € beträgt
7,5% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 200.000 € beträgt
7,75% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 250.000 € beträgt
8,0% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 300.000 € beträgt
8,25% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 350.000 € beträgt
8,5% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 400.000 € beträgt
8,75% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 450.000 € beträgt
9,0% Staffelprovision auf den Jahresgesamtumsatz, wenn dieser über 500.000 € beträgt

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8.2. Die Festsetzung des Provisionssatzes für ein Jahr erfolgt auf Basis des Jahresgesamtumsatzes des entsprechenden Vorjahres und wird jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres angepasst.

8.3. Der Jahresgesamtumsatz ist die Summe der Reisepreise aller im Zeitraum zwischen dem 1.10. sowie 30.09. eines Jahres abreisenden Kunden, die vom Vertragspartner nach § 5 und § 6 auf sämtlichen von ihm beworbenen e-traffiX-Programme qualifiziert geworben wurden.

8.4. Sollte der qualifizierte Gesamtumsatz des Vertragspartners am Ende eines Jahres die Umsatzuntergrenze des zugehörigen vereinbarten Provisionssatzes unterschreiten, so erfolgt keine Rückzahlung bereits ausgezahlter Monatsprovisionen seitens des Vertragspartners. Liegt der Jahresgesamtumsatz über der Umsatzobergrenze des zugehörigen vereinbarten Provisionssatzes, so wird der Provisionssatz für das Folgejahr entsprechend der Staffelung der Werbekostenerstattung heraufgesetzt, und der jeweilige Vertragsgeber leistet rückwirkend eine Nachzahlung, die sich aus der Differenz der Werbekostenberechnung des gesamten Jahres auf Basis des heraufgesetzten Provisionssatzes und der bereits ausgezahlten Monatsprovisionen des gesamten Jahres zusammensetzt.

§9 Zahlung der Werbekostenerstattung

9.1. Die Abrechnung der Werbekostenerstattung erfolgt gesammelt bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats für alle nach § 5 und § 6 geworbenen Kunden, die im Vormonat ihre Reise angetreten haben.

9.2. Der Vertragspartner erhält mit seiner ID und dem Passwort Zugriff auf seine persönlichen Online-Statistiken, so dass er sich über den jeweils aktuellen Stand seiner Partnerprogramm-Entwicklung informieren kann.

9.3. Die Auszahlung erfolgt mittels Verrechnungsscheck bzw. Überweisung. Sofern der Vertragspartner umsatzsteuerpflichtig ist, leistet der jeweilige Vertragsgeber den Werbekostenzuschuss zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.

§10 Pflichten des Vertragsgebers

10.1. Der jeweilige Vertragsgeber stellt dem Vertragspartner alle zur ordnungsgemäßen Einrichtung von Links erforderlichen Informationen zur Verfügung. Maßgebend hierfür ist die von dem jeweiligen Vertragsgeber entwickelte Anleitung.

10.2. Der jeweilige Vertragsgeber verwaltet die über die Partner-Links durchgeführten Bestellungen, erfasst das Volumen und die Summe der über die Partner-Links zustande gekommenen Verkäufe und stellt dem Vertragspartner eine Verkaufsstatistik zur Verfügung.

§11 Reisebedingungen

Kunden, die Reisen über den Link gemäß § 3 erwerben, sind Kunden des jeweiligen Vertragsgebers. Zwischen Kunden und Vertragsgebern entsteht eine eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen Rechtsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und dem Kunden, der die Website des Vertragspartners besucht. Demzufolge finden ausschließlich die Reisebedingungen des jeweiligen Vertragsgebers Anwendung.

§12 Haftung für die Homepage des Vertragspartners

12.1. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie für sämtliches Material, das auf der Website erscheint. Er gewährleistet insbesondere

  • die Richtigkeit und Angemessenheit der auf seiner Website dargestellten Inhalte; der Vertragspartner trägt insbesondere dafür Sorge, dass die publizierten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere nicht von diffamierendem, verleumderischem, inhaltlich falschem, beleidigendem, anstößigem, bedrohendem, belästigendem, gotteslästerlichem, sexuell ausgerichtetem, obszönem, rassistischem Inhalt sind;
  • dass die Inhalte seiner Website nicht gegen Urheber- oder Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verstoßen;
  • dass er Dritten nicht unverlangt E-Mails zusendet oder diese unverlangt telefonisch oder per Telefax oder auf sonstige Art und Weise kontaktiert (Spam);
  • dass aufgrund des auf seiner Website dargestellten Materials keinerlei Verwechslung oder Verwechslungsgefahr mit einer oder mehreren e-traffiX-Sites entsteht.

12.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den jeweiligen Vertragsgeber schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden oder Forderungen zu halten, die durch die Teilnahme des Vertragspartners an diesem Partnerprogramm entstehen könnten, soweit den Vertragspartner ein Verschulden trifft. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, den jeweiligen Vertragsgeber von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für Kunden des jeweiligen Vertragsgebers oder andere Vertragspartner, wegen der Verletzung von Immaterialgüterrechten oder sonstigen Rechten ergeben, freizustellen, soweit den Vertragspartner ein Verschulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auf die Kosten, die zur Abwehr solcher Inanspruchnahme erforderlich sind.

12.3. Der Vertragspartner sichert zu, dass er ausschließlich die von dem jeweiligen Vertragsgeber zur Verfügung gestellten Werbemittel (§ 3) benutzt und keine unlautere, insbesondere keine gegen geltendes Recht verstoßende Werbung betreibt, so z.B. Werbung mit falschen Versprechungen o.ä. § 3.3 bleibt hiervon unberührt. Zudem hat der Vertragspartner dem jeweiligen Vertragsgeber sämtliche Websites schriftlich anzuzeigen, auf denen eine Bewerbung des e-traffiX-Partnerprogrammes vorgenommen wird.

12.4. Der Vertragspartner sichert zu, Suchmaschinen- Marketing bzw. -Optimierung ausschließlich mit den ihm rechtmäßig zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu betreiben, sich insbesondere keiner unlauteren oder rechtswidrigen Maßnahmen zu bedienen. Der Vertragspartner sichert insbesondere zu, keine fremden Markennamen zu verwenden oder gegen fremde Urheberrechte zu verstoßen oder irreführende Werbung durch Doorway- Pages oder Cloaking- Seiten zu betreiben.

12.5. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen des jeweiligen Vertragsgebers zu erstellen, anzunehmen oder den jeweiligen Vertragsgeber zu vertreten. Außerdem ist es untersagt, Angaben gegenüber Dritten zu machen, die den Eindruck einer Vertretungsbefugnis erwecken. Bei Verletzungen dieser Pflichten ist der Vertragspartner zum vollen Schadensersatz gegenüber dem jeweiligen Vertragsgeber verpflichtet.

§13 Beziehungen zwischen den Parteien

Alle Parteien betreiben ihre Websites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Die Partnerprogramm- Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.

§14 Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung des jeweiligen Vertragsgebers (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Website des Vertragspartners), im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Soweit die Haftung des jeweiligen Vertragsgebers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern der jeweilige Vertragsgeber fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Ferner sichert der jeweilige Vertragsgeber nicht zu, dass der Betrieb seiner Websites ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt der jeweilige Vertragsgeber keine Haftung.

§15 Urheberrecht; Rechteeinräumung

15.1. Mit dem Zustandekommen des Vertrages erwirbt der Vertragspartner ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares Recht, die auf der Vertragsgeber-Website zur Verfügung gestellten Materialien zum Zwecke der Werbung durch die Herstellung von Links zur Vertragsgeber- Website zu verwenden. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, das überlassene Material zu verändern oder anderweitig zu bearbeiten, es sei denn, der jeweilige Vertragsgeber erteilt hierzu vorab eine schriftliche Genehmigung.

15.2. Das Urheberrecht für die Gestaltung der im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel, sowie auch für alle anderen auf den Vertragsgeber-Websites zugänglich gemachten Informationen, liegt bei dem jeweiligen Vertragsgeber. Alle anderen Inhalte, wie z.B.: Bilder oder Beschreibungen, dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung durch den jeweiligen Vertragsgeber von den e-traffiX-Sites kopiert werden.

15.3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Namen des Vertragsgebers zu eigenen Werbezwecken zu benutzen.

§16 Vertragsstrafe

Der Vertragspartner verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen nach §§ 12.1, 12.3 und 12.4 aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,-. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§17 Vertragsdauer/Kündigung

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit ohne eine Frist von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§18 Kündigungsfolgen

18.1. Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte des Vertragspartners an den von dem jeweiligen Vertragsgegner zur Verfügung gestellten Werbematerialien.

18.2. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Werbekostenerstattung für Reisebuchungen besteht nur für die Dauer der Vereinbarung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehende Werbekostenerstattungen bleiben geschuldet, sofern die entsprechenden Buchungen nach § 5 und § 6 qualifizierte Buchungen sind. Der jeweilige Vertragsgeber ist berechtigt, die abschließende Zahlung an den Vertragspartner für einen angemessenen Zeitraum zurückzubehalten, jedoch mindestens bis 30 Tage nach Ende des jeweiligen Monats, um sicherzustellen, dass der richtige Betrag gezahlt wird. Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen. Diejenigen Bestimmungen dieses Vertrages, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieses Vertrages Geltung beanspruchen, gelten weiter fort.

§19 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Münster/Westfalen, soweit beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind oder der Vertragspartner seinen Sitz bzw. seinen Wohnsitz im Ausland hat oder ins Ausland verlegt.

 

Stand: Oktober 2006

© Travelplus Group GmbH