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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme am
Dem e-traffiX-Partnerprogramm gehören die unter § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
aufgeführten zu bewerbenden Websites an.
Travelplus Group GmbH zustande.
Partnervereinbarung: Bitte lesen Sie sich die folgende Partnervereinbarung sorgfältig durch. Sie
bildet die rechtliche Grundlage des e-traffiX-Partnerprogramms zwischen §1 Gegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Schaltung von elektronischen Anzeigen bei dem Vertragspartner für den Vertragsgeber im Rahmen des e-traffiX-Partnerprogramms mit dem Ziel, eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbe- und Vertriebskooperation zu gründen. Anstelle einer festen Vergütung erhält der Vertragspartner eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung, die von Transaktionen oder vom tatsächlich getätigten Umsatz mit Reisen aufgrund eines ursächlich und direkt vom Vertragspartner geschalteten Verweises (im folgenden "Link" genannt, unabhängig von der jeweiligen e-traffiX-Partnerprogramm-Website) zu einer oder mehreren e-traffiX-Partnerprogramm-Websites (im folgenden e-traffiX-Sites genannt) abhängt. Vertragsgegenständliche Produkte sind alle Reisen und Programme, die auf einer der e-traffiX-Sites gebucht werden können. §2 Zu bewerbende Websites innerhalb des e-traffiX-Partnerprogramms Mit Stand von Mai 2010 gehören folgende Websites bzw. Sites dem e-traffiX-Partnerprogramm an: §3 Links 3.1. Der Vertragspartner wird auf seiner Website einen Link zu einer oder mehreren e-traffiX-Sites platzieren. In diesen Links wird er die zwischen den Parteien vereinbarte Partnerkennung (Partner-ID) angeben. Mit Hilfe der über das Partnerprogramm zugeteilten Link-Codes werden die Kunden registriert, die wissentlich und willentlich über die Website des Vertragspartners vermittelt werden. Versteckte und vom Kunden nicht beabsichtigte Weiterleitungen auf eine oder mehrere e-traffiX-Sites sind nicht gestattet. Die korrekte technische Einbindung erfolgt in Absprache mit dem Vertragsgeber, liegt aber letztendlich in der Verantwortung des Vertragspartners. Wenn die Links nicht funktionieren, können keine Besucher auf den etraffiX- Sites registriert werden. Es kann in dem Fall auch keine Werbekostenerstattung bezahlt werden. Der jeweilige Vertragsgeber stellt dem Vertragspartner eine Auswahl an Werbemitteln (Logos, Banner, Grafiken, Texte etc.) sowie 3.2. Änderungen an den Links dürfen nur mit Zustimmung des Vertragsgebers erfolgen. Der jeweilige Vertragsgeber behält sich das Recht vor, die Links jederzeit zu modifizieren. 3.3. Die Erstellung von ergänzenden Werbematerialien, die sich auf den Vertragsgeber beziehen, hat im Einvernehmen mit dem Vertragsgeber zu erfolgen. Sie dürfen erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung eingesetzt werden. §4 Zustandekommen des Vertrages Der jeweilige Vertragsgeber stellt ein Anmeldeformular zur Verfügung. Nach Übersendung des ausgefüllten Formulars wird der Antrag geprüft und im Falle der Annahme durch den Vertragsgeber wird diese dem Vertragspartner gegenüber bestätigt. §5 Transaktionsbearbeitung Der jeweilige Vertragsgeber behält sich das Recht vor, Transaktionen (Lead oder Sale/Buchung) abzulehnen, die nicht den jeweils von ihm gestellten Anforderungen entsprechen. Der jeweilige Vertragsgeber ist verantwortlich für die gesamte Bearbeitung der Transaktion und Durchführung der Reisen. Der jeweilige Vertragsgeber erfasst die Transaktion, die unter Verwendung besonderer Links zwischen der Website des Vertragspartners und der e-traffiX-Sites zustande kommen. Die Form, der Inhalt und die Häufigkeit der Berichte können vom Vertragsgeber jederzeit geändert werden. Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstattung und Honoraraufstellung zu ermöglichen, stellt der Vertragspartner sicher, dass die Links zwischen seiner Website und den e-traffiX-Sites korrekt formatiert sind. §6 Definition ‚qualifizierte Transaktion‘ 6.1. Abhängig von der e-traffiX-Site, für welche der Vertragspartner die elektronische Anzeige schaltet, ist eine Transaktion als Lead oder Sale/Buchung definiert. 6.2. Leads werden über die e-traffiX-Sites www.schueleraustausch-international.de bzw. www.schueleraustausch-international.at vermittelt. Als qualifizierter Lead gilt eine in der Anlage „Provisionsübersicht“ oder der Website www.e-traffix.de speziell definierte Transaktion, deren Abwicklung vom Vertragsgeber bestätigt wurde. Die alleinige Übermittlung aller für eine Transaktion notwendiger Informationen löst keinen Anspruch auf Werbekostenerstattung aus. 6.3. Sales/Buchungen werden über alle e-traffiX-Sites, die Vetragsgegenstand sind und nicht in § 6.2. genannt werden, vermittelt. Als qualifiziert gelten Sales/Buchungen, die vom Vertragsgeber angeboten werden, für welche eine Verfügbarkeit bestätigt wurde, für die der jeweilige Vertragsgeber den vollen Rechnungsbetrag empfangen hat, und die nicht storniert wurden. 6.4. Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten bei weiterer Werbetätigkeit des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Ebenso kann eine Werbekostenerstattung nicht erfolgen für die Buchung von Flügen und Versicherungen auf den e-traffiX-Sites, es sei denn, sie sind Leistungsbestandteil der gebuchten Reise. §7 Werbekostenerstattung 7.1. Damit die Transaktion einen Anspruch auf eine Werbekostenerstattung auslöst, muss der Kunde wissentlich und willentlich einem besonderen Link von der Website des Vertragspartners auf eine oder mehrere e-traffiXSites (in dem von dem Vertragsgeber angegebenen Format, um auf diese Weise eine eindeutige Identifikation des Vertragspartners zu gewährleisten) folgen. Es bleibt den Parteien unbenommen, hiervon Abweichendes zu vereinbaren. 7.2. Des Weiteren wird nur auf Transaktionen Werbekostenerstattung gezahlt, die nach § 5 und § 6 einer qualifizierten Transaktion entsprechen. 7.3. Die Online-Angebote des Vertragsgebers sind ausschließlich für den Direktvertrieb zum Endkunden bestimmt. Dementsprechend verpflichtet sich der Vertragspartner, von dem Vertragsgeber gezahlte Honorare nicht - auch nicht teilweise - an Endkunden weiterzugeben und Bestellungen auch nicht in sonstiger Weise, weder direkt noch indirekt - auch nicht in Form von Sachleistungen - zu vergüten. §8 Berechnung der Werbekostenerstattung für Leads Für die nach dieser Vereinbarung qualifizierten Leads, die gemäß den Bestimmungen nach vorstehend § 5, § 6.2. und § 6.4. generiert worden sind, zahlt der jeweilige Vertragsgeber dem Vertragspartner eine pauschale Werbekostenerstattung pro Transaktion, deren Höhe der Anlage „Provisionsübersicht“ oder der Website www.e-traffix.de entnommen werden kann. Ferner kann eine als Lead abgerechnete Transaktion keine weitere Werbekostenerstattung auslösen. §§ 9 Berechnung der Werbekostenerstattung für Sales/Buchungen 9.1. Für die nach dieser Vereinbarung qualifizierten Umsätze aus Sales/Buchungen, die gemäß den Bestimmungen nach vorstehend § 5, § 6.3. und § 6.4. generiert worden sind, zahlt der jeweilige Vertragsgeber dem Vertragspartner eine Werbekostenerstattung, die sich aus dem Jahresgesamtumsatz aller durch den Vertragspartner beworbenen e-traffiX-Sites zusammensetzt. Die Übersicht der Provisionsstaffel finden Sie in der Anlage „Provisionsübersicht“ und auf www.e-traffix.de. 9.2. Die Festsetzung des Provisionssatzes für ein Jahr erfolgt auf Basis des Jahresgesamtumsatzes des entsprechenden Vorjahres und wird jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres angepasst. 9.3. Der Jahresgesamtumsatz ist die Summe der Reisepreise aus Sales/Buchungen aller im Zeitraum zwischen dem 1.10. sowie 30.09. abreisenden Kunden, die vom Vertragspartner nach § 5, § 6.3. und § 6.4. qualifiziert geworben wurden. Reiseumsätze, die durch in § 6.2. definierte Transaktionen generiert wurden, sind vom Jahresgesamtumsatz ausgeschlossen. 9.4. Sollte der qualifizierte Gesamtumsatz des Vertragspartners am Ende eines Jahres die Umsatzuntergrenze des zugehörigen vereinbarten Provisionssatzes unterschreiten, so erfolgt keine Rückzahlung bereits ausgezahlter Monatsprovisionen seitens des Vertragspartners. Liegt der Jahresgesamtumsatz über der Umsatzobergrenze des zugehörigen vereinbarten Provisionssatzes, so wird der Provisionssatz für das Folgejahr entsprechend der Staffelung der Werbekostenerstattung heraufgesetzt, und der jeweilige Vertragsgeber leistet rückwirkend eine Nachzahlung, die sich aus der Differenz der Werbekostenberechnung des gesamten Jahres auf Basis des heraufgesetzten Provisionssatzes und der bereits ausgezahlten Monatsprovisionen des gesamten Jahres zusammensetzt. §10 Zahlung der Werbekostenerstattung 10.1. Die Abrechnung der Werbekostenerstattung erfolgt gesammelt bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats für alle nach § 5, § 6.3. und § 6.4. geworbenen Kunden, die im Vormonat ihre Reise angetreten haben, sowie alle nach § 5, § 6.2. und § 6.4. abgewickelten Transaktionen. 10.2. Der Vertragspartner erhält mit seiner ID und dem Passwort Zugriff auf seine persönlichen Online- Statistiken, so dass er sich über den jeweils aktuellen Stand seiner Partnerprogramm-Entwicklung informieren kann. 10.3. Die Auszahlung erfolgt mittels Überweisung. Sofern der Vertragspartner umsatzsteuerpflichtig ist, leistet der jeweilige Vertragsgeber den Werbekostenzuschuss zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Falls verlangt, hat der Vertragspartner einen Nachweis über seine Umsatzsteuerpflicht zu erbringen. §11 Pflichten des Vertragsgebers 11.1. Der jeweilige Vertragsgeber stellt dem Vertragspartner alle zur ordnungsgemäßen Einrichtung von Links erforderlichen Informationen zur Verfügung. Maßgebend hierfür ist die von dem Vertragsgeber entwickelte Anleitung. 11.2. Der jeweilige Vertragsgeber verwaltet die über die Partner-Links durchgeführten Transaktionen, erfasst das Volumen und die Summe der über die Partner-Links zustande gekommenen Leads und Sales/Buchungen und stellt dem Vertragspartner eine Verkaufsstatistik zur Verfügung. §12 Reisebedingungen Kunden, die Reisen über den Link gemäß § 3 erwerben, sind Kunden des Vertragsgebers. Zwischen Kunden und Vertragsgebern entsteht eine eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen Rechtsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und dem Kunden, der die Website des Vertragspartners besucht. Demzufolge finden ausschließlich die Reisebedingungen des Vertragsgebers Anwendung. §13 Haftung des Vertragspartners 13.1. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie für sämtliches Material, das auf der Website erscheint. Er gewährleistet insbesondere
13.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Vertragsgeber schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden oder Forderungen zu halten, die durch die Teilnahme des Vertragspartners an diesem Partnerprogramm entstehen könnten, soweit den Vertragspartner ein Verschulden trifft. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, den Vertragsgeber von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für Kunden des Vertragsgebers oder andere Vertragspartner, wegen der Verletzung von Immaterialgüterrechten oder sonstigen Rechten ergeben, freizustellen, soweit den Vertragspartner ein Verschulden trifft. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auf die Kosten, die zur Abwehr solcher Inanspruchnahme erforderlich sind. 13.3. Der Vertragspartner sichert zu, dass er ausschließlich die von dem Vertragsgeber zur Verfügung gestellten Werbemittel (§ 3) benutzt und keine unlautere, insbesondere keine gegen geltendes Recht verstoßende Werbung betreibt, so z.B. Werbung mit falschen Versprechungen o.ä. § 3.3 bleibt hiervon unberührt. Zudem hat der Vertragspartner dem Vertragsgeber sämtliche Websites schriftlich anzuzeigen, auf denen eine Bewerbung des e-traffiX-Partnerprogrammes vorgenommen wird. 13.4. Der Vertragspartner sichert zu, Suchmaschinen-Marketing bzw. -Optimierung ausschließlich mit den ihm rechtmäßig zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu betreiben, sich insbesondere keiner unlauteren oder rechtswidrigen Maßnahmen zu bedienen. Der Vertragspartner sichert insbesondere zu, keine fremden Markennamen zu verwenden oder gegen fremde Urheberrechte zu verstoßen oder irreführende Werbung durch Doorway- Pages oder Cloaking-Seiten zu betreiben. 13.5. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen des Vertragsgebers zu erstellen, anzunehmen oder den Vertragsgeber zu vertreten. Außerdem ist es untersagt, Angaben gegenüber Dritten zu machen, die den Eindruck einer Vertretungsbefugnis erwecken. Bei Verletzungen dieser Pflichten ist der Vertragspartner zum vollen Schadensersatz gegenüber dem Vertragsgeber verpflichtet. §14 Beziehungen zwischen den Parteien Alle Parteien betreiben ihre Websites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Die Partnerprogramm-Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben. §15 Haftung Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung des Vertragsgebers (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Website des Vertragspartners), im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Vertragsgebers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern der jeweilige Vertragsgeber fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Ferner sichert der jeweilige Vertragsgeber nicht zu, dass der Betrieb seiner Websites ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt der jeweilige Vertragsgeber keine Haftung. §16 Urheberrecht; Rechteeinräumung 16.1. Mit dem Zustandekommen des Vertrages erwirbt der Vertragspartner ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares Recht, die auf der Vertragsgeber-Website zur Verfügung gestellten Materialien zum Zwecke der Werbung durch die Herstellung von Links zur Vertragsgeber-Website zu verwenden. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, das überlassene Material zu verändern oder anderweitig zu bearbeiten, es sei denn, der jeweilige Vertragsgeber erteilt hierzu vorab eine schriftliche Genehmigung. 16.2. Das Urheberrecht für die Gestaltung der im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten
Werbemittel, sowie auch für alle anderen auf den Vertragsgeber-Websites zugänglich gemachten
Informationen, liegt bei dem Vertragsgeber. 16.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Namen des Vertragsgebers zu eigenen Werbezwecken zu benutzen. §17 Vertragsstrafe Der Vertragspartner verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen nach §§ 13.1, 13.3 und 13.4 aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,-. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. §18 Vertragsdauer/Kündigung Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit ohne eine Frist von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. §19 Kündigungsfolgen 19.1. Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte des Vertragspartners an den von dem Vertragsgeber zur Verfügung gestellten Werbematerialien. 19.2. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Werbekostenerstattung für Transaktionen besteht nur für die Dauer der Vereinbarung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehende Werbekostenerstattungen bleiben geschuldet, sofern die entsprechenden Transaktionen nach § 5 und § 6 qualifizierte Transaktionen sind. Der jeweilige Vertragsgeber ist berechtigt, die abschließende Zahlung an den Vertragspartner für einen angemessenen Zeitraum zurückzubehalten, jedoch mindestens bis 30 Tage nach Ende des jeweiligen Monats, um sicherzustellen, dass der richtige Betrag gezahlt wird. Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen. Diejenigen Bestimmungen dieses Vertrages, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieses Vertrages Geltung beanspruchen, gelten weiter fort. §20 Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. §20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Münster/Westfalen, soweit beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind oder der Vertragspartner seinen Sitz bzw. seinen Wohnsitz im Ausland hat oder ins Ausland verlegt.
Stand: Mai 2010 © Travelplus Group GmbH Anlage Anlage „Provisionsübersicht“ zu den AGB des e-traffiX Partnerprogramms Werbekostenerstatttung nach § 8 (Leads) Die Werbekostenerstattung wird nach § 7 und § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt. Als Transaktion wird ein abgeschlossenes Interview im Rahmen des Bewerbungsprozess zum Programm definiert. Pauschale Werbekostenerstattung pro Transaktion: 100 € Werbekostenerstattung nach § 9 (Sales/Buchungen) Die Werbekostenerstattung wird nach § 7 und § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt und richtet sich nach folgenden Provisionssätzen:
Provisionen werden auf Basis eines maximalen Reiseumsatz von 10.000 € berechnet. Bei Reiseumsätzen über 10.000 € werden Provisionen nur auf die ersten 10.000 € ausbezahlt. Für die Bestimmung des Jahresgesamtumsatzes zählt der tatsächliche Reiseumsatz (entspricht Reisepreis).
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